Kann ich vom Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens zurücktreten weil das Auto nicht verkehrssicher ist?

Frage von mshawadi: Kann ich vom Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens zurücktreten weil das Auto nicht verkehrssicher ist?
Ein Privat-Privat Kaufvertrag kommt zustande, wobei der Verkäufer versichert, das Auto sei fahrbereit. Nach Anmeldung und Versicherung des PKWs wurden erhebliche Mängel festgestellt, TÜV Plakette wurde entzogen und das Auto darf nicht mehr gefahren werden. Der Verkäufer will meinen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht akzeptieren. Kann ich eine Anklage gegen ihn erheben?
Danke für die vielen schnellen Antworten :)

- Bei der Probefahrt konnte keine Mängel feststellen (Laie).
- Kaufvertrag ist ohne Gewährleistung. “Gekaugt wie gesehen” war kein Bestandteil.
- Dass der V bewusst die Mängel verschwiegen hat kann ich nicht beweisen, aber das Auto ist wirklich nicht brauchbar. Es gibt Zeugen für seine Aussage.

Beste Antwort:

Answer by Zack hier bin ich
Anklage erhebt in DL nur der Staatsanwalt. Du kannst Anzeige wegen Betruges stellen und Klagen. Die Klage hätte in deinem Fall sicherlich Erfolg.
Mfg

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8 comments

  1. micha sagt:

    Anklage erheben kannst Du immer.Ob Du recht bekommst weißt Du aber vorher selten.Am besten Du wendest Dich an so einen Verbraucher-Schutzverein,z.B Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher

  2. FrauHolle DR nur mit Begründung sagt:

    Bist du denn nicht Probe gefahren mit dem Auto?

    Falls im Kaufvertrag nichts davon steht, dass er fahrbereit ist, wirst du schlechte Karten haben.
    Wenn da z.B. steht: gekauft wie gesehen—dann hast du die Ar…Karte gezogen.

    Gibt es Zeugen dafür, dass der Verkäufer das gesagt hat?

  3. Basti S sagt:

    Also du kannst ihn Anzeigen und ein 14 – tägiges Rücktrittsrecht hast du normalerweise auch. Wenn du aber Anzeige erstattest liegst du in der Beweispflicht wa aber nicht so das prblem darstellt da der Verkäufer dir ja dann diese Mängel vorsätzlich verschwiegen hat. Aber das ist immer das schlimme beim Privatkauf es gibt keine Garantie somit kannst du wirklich nur Anzeige erstatten oder begebe dich mal zu einem Anwalt vielleicht weiß er noch Rat oder er kann sich mit dem Verkäufer in Kontakt setzten. Wünsche dir viel glück. MFG

  4. Sprendlinger sagt:

    Du kaufst von Privat ein Auto so, wie Du es gesehen hast. Wenn der Verkäufer Dir schriftlich versichert hat, dass das Auto verkehrssicher ist hast Du etwas in der Hand. Sonst hättest Du selber besser prüfen müssen. Eine kleine Chance hast Du, wenn er Dir bewusst einen erheblichen Mangel verschweigt. Das musst Du aber erst nachweisen

  5. Bengel sagt:

    Hängt schlicht vom Kaufvertrag ab und gegebenenfalls davon, ob Du arglistig verschwiegene Mängel nachweisen kannst, also Arglistigkeit.

    Leider werden private Gebrauchtwagen zu beinahe 100% “wie gesehen und probegefahren” verkauft, also i.R keine Chance auf Reklamation.

    Außer eben bei arglistiger Täuschung, die aber mußt Du nachweisen.

    Andererseits, entschuldige aber dies möchte ich nun schon loswerden, Du gehörst für Deine Blödheit bestraft!!

    Denn jeder halbwegs vernunftbegabte Mensch wird mit dem Auto zum ADAC (ÖAMTC,….) fahren und es durchsehen lassen BEVOR er den Kaufvertrag unterschreibt. Verweigert ein Verkäufer seine diesbezügliche Mitwerkung > FINGER WEG vom Auto!!

    PS: Fahrbereit heißt juristisch betrachtet nur, daß das Ding startet wenn man den Zündschlüssel dreht, sonst nix. Von verkehrssicher oder TÜV-tauglich keine Rede, Du bist geleimt worden!

    ——————

    Du (Laie) konntest keine Mängel feststellen … eben, deshalb fährt man ja zu ADAC und läßt prüfen ;) nächstes mal fährst zum ADAC oder TÜV und läßt das Fahrzeug durchsehen, noch besser auf Kosten des Verkäufers die Plakette machen. Hast DU eigentlich mal nachgedacht, warum das Fahrzeug OHNE gültige Plakette verkauft wurde? …. Genau, jetzt hast DU es kapiert ;)

    Kaufvertrag ohne Gewährleistung …. siehst Du. Warum wohl? Aber “probegefahren” steht sicher im Vertrag, oder? Womit auch die Fahrtüchtigkeit zum Zeitpunkt des Kaufes gegeben war!

    Zeugen wofür? “Fahrbereit” ist der Wagen ja, denn DU BIST GEFAHREN! Nur den gesetzlichen Ansprüchen genügt das Kfz halt nicht, aber das war ja auch nicht zugesagt, oder?

    Du hast schlicht und einfach Lehrgeld bezahlt. Anstatt nun hier weiterzufragen – denn was DU hören willst wirst DU nicht hören! – hast Du zwei Möglichkeiten:

    a) geh zum Anwalt und frage einen Rechtsexperten um seine Meinung

    b) buche es als Lehrgeld und Verlust ab.

    Ich denke, b) folgt auf jeden Fall, egal ob a) dem vorangeht oder nicht.

  6. noris sagt:

    Was mich bei deiner Frage stutzig macht, ist die Stilllegung des Fahrzeugs. Wer hat das gemacht?
    Für mich ist ein fahrbereites Fahrzeug nicht unbedingt eins, das ich nur auf meinem Grund und Boden fahren darf.
    Ich würde, da ich Zeugen hätte zumindest einen RA zur Beratung hinzu ziehen. Bei einem ADAC Syndikus ist die erste Beratung für Mitglieder sogar kostenlos.
    Ein erstes Schreiben von Anwalt ist aber auch nicht so teuer, vielleicht reicht das schon.
    Alles Gute
    Noris

  7. Kai R sagt:

    wenn der kauf unter Ausschluss der Gewährleistung war, ist der Verkäufer bezüglich aller ihm nicht bekannten Mängel aus dem Schneider. Es gibt aber noch zwei weitere Möglichkeiten:

    - Du könntest nachweisen, dass ihm bestimmte Mängel bekannt waren (oder bekannt sein mussten)
    - Er hat Zusicherungen gemacht. Das Fehlen von “zugesichterten Eigenschaften” ist ebenfalls ein Sachmangel, der zum Rücktritt berechtigt. Die Aussage ” ist fahrbereit und verkehrssicher” könnte darunter fallen, wenn Du sie beweisen kannst.

    Im Zweifel lohnt ein Gang zum Anwalt. Es wird aber teuer und mühsam, hier Recht zu bekommen.

    Viel Erfolg!

  8. Mike L sagt:

    Suche Dir einen Anwalt und lasse den erheblichen Druck machen.
    Lasse ihn mit Rechtsmaßnahmen und Vollstreckung ( Z.B. Moskau-Inkasso) drohen. Geht auch im Rahmen eines Telefonats, um eine Gegenanzeige wegen Nötigung zu verhindern.

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