Archive for August 2010

Hätte heute noch ein date. Muss ich die Zeitverschiebung wegen der jetzt anders stehenden Erdachse beachten?

Frage von blauclever: Hätte heute noch ein date. Muss ich die Zeitverschiebung wegen der jetzt anders stehenden Erdachse beachten?
Wenigstens der Mann soll doch pünktlich kommen.

Beste Antwort:

Answer by la_negra120774
Nein, davon ist die akademische Viertelstunde nicht betroffen.

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Hilfe beim Umzug

Eine leidige Frage bei einem Umzug bleibt. Schaffen wir das, oder brauchen wir Hilfe? Mit Hilfe sind häufig Freunde und Verwandte gemeint, kann sich aber auch um eine Umzugsfirma handeln. Wenn man gute Freund hat, die ausdauernd sind, ordentlich mit anpacken und dafür auch noch wenig bzw. gar nichts bekommen können, dann ist man mit dieser Hilfe sicherlich besser aufgehoben. Wenn nicht, bleibt praktisch nur noch eine Alternative. Eine Umzugsfirma. Doch was spricht denn gegen eine Umzugsfirma? Zu allererst ist eine Umzugsfirma nicht billig. Oftmals sprengt es das Budget von vielen neu gegründeten Familien oder Alleinstehenden. Trotzdem erleichtert diese Firma einen Umzug stark. Nicht nur, dass viele starke Männer dabei sind. Es ist auch ein Umzugswagen dabe. Außerdem haften die meisten Firmen für eventuelle Schäden, womit der Auftraggeben schonmal aus dem Schneider ist, falls es zu Schäden an den kostbaren Porzellangedecken von seiner Frau kommt. Beide Hilfen haben durchaus ihren Reiz und sollten ganz von der aktuellen Situation der Umzüge betrachtet werden. Dann sollte die Entscheidung ziemlich leicht fallen. Preise für Umzugsfirmen liegen bei caa 300-900 Euro pro Tag. Je nachdem wie viele Leute mitkommen und wie lange der Umzug dauert. Aber Achtung: Mittagspausen und Anfahrt sind häufig noch nicht mit im Preis. Diese werden dann extra berechnet und stellen noch höhere Kosten dar.

Private Krankenversicherung Beihilfeanspruch für Beamte

Beamte müssen ihre Beiträge für eine Private Krankenversicherung zwar selbst abführen, sie erhalten aber von ihrem Dienstherren eine Beihilfe, diese deckt je nach Bundesland zwischen 50 und 80 Prozent der entstehenden Kosten, welche für den Beitrag bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anfallen würden.
Bei einer privaten Krankenversicherung können Beamte eine Restkostenversicherung abschließen, diese fallen meistens günstig aus und bieten zudem noch bessere Leistungen, Beamte zahlen durch die Restkostenversicherung nur noch einen minimalen Teil der Kosten selber. Beamtentarife sind oftmals so gestaltet, dass die kompletten Kosten durch die Private Krankenversicherung Beihilfe des Dienstherrn abgedeckt sind.
Bei einer Erstattung durch die Beihilfestelle müssen die Aufwendungen mindestens 200 € übersteigen, erreichen die Aufwendungen innerhalb von zehn Monaten diesen Betrag nicht, kann nach Ablauf der zehn Monate auf Antrag eine Beihilfe gewährt werden, aber nur, wenn die Aufwendungen 15 € übersteigen, wobei die Aufwendungen durch Belege nachzuweisen sind. Beihilfen müssen zudem immer innerhalb eines Jahres nach dem Entstehen der Aufwendung oder der Ausstellung einer Rechnung beantragt werden, maßgebend ist dabei immer das Eingangsdatum des Beihilfeantrages. Die Beihilfe ist eine eigenständige Krankenfürsorge für Beamte und durch diese werden dem Beamten und seiner Familie entstehende Krankheitskosten durch den Dienstherren ersetzt, welche durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt werden.
Berechtigt für die Beihilfe sind Beamte, Richter und Versorgungsempfänger, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Soldaten im Ruhestand. Außerdem gilt die Beihilfeberechtigung nun auch für Ehegatten und Kinder von Beamten und kann unter bestimmten Voraussetzungen diese Beihilfe auch an die Kinder und Ehegatten gezahlt werden, Ehegatten können berücksichtigt werden, wenn deren Einkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. Kinder des Beamten sind so lange berücksichtigungsfähig, wie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Spätestens beim Erreichen des 27. Lebensjahres endet der Beihilfeanspruch des Kindes.