Beamte müssen ihre Beiträge für eine Private Krankenversicherung zwar selbst abführen, sie erhalten aber von ihrem Dienstherren eine Beihilfe, diese deckt je nach Bundesland zwischen 50 und 80 Prozent der entstehenden Kosten, welche für den Beitrag bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anfallen würden.
Bei einer privaten Krankenversicherung können Beamte eine Restkostenversicherung abschließen, diese fallen meistens günstig aus und bieten zudem noch bessere Leistungen, Beamte zahlen durch die Restkostenversicherung nur noch einen minimalen Teil der Kosten selber. Beamtentarife sind oftmals so gestaltet, dass die kompletten Kosten durch die Private Krankenversicherung Beihilfe des Dienstherrn abgedeckt sind.
Bei einer Erstattung durch die Beihilfestelle müssen die Aufwendungen mindestens 200 € übersteigen, erreichen die Aufwendungen innerhalb von zehn Monaten diesen Betrag nicht, kann nach Ablauf der zehn Monate auf Antrag eine Beihilfe gewährt werden, aber nur, wenn die Aufwendungen 15 € übersteigen, wobei die Aufwendungen durch Belege nachzuweisen sind. Beihilfen müssen zudem immer innerhalb eines Jahres nach dem Entstehen der Aufwendung oder der Ausstellung einer Rechnung beantragt werden, maßgebend ist dabei immer das Eingangsdatum des Beihilfeantrages. Die Beihilfe ist eine eigenständige Krankenfürsorge für Beamte und durch diese werden dem Beamten und seiner Familie entstehende Krankheitskosten durch den Dienstherren ersetzt, welche durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt werden.
Berechtigt für die Beihilfe sind Beamte, Richter und Versorgungsempfänger, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Soldaten im Ruhestand. Außerdem gilt die Beihilfeberechtigung nun auch für Ehegatten und Kinder von Beamten und kann unter bestimmten Voraussetzungen diese Beihilfe auch an die Kinder und Ehegatten gezahlt werden, Ehegatten können berücksichtigt werden, wenn deren Einkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. Kinder des Beamten sind so lange berücksichtigungsfähig, wie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Spätestens beim Erreichen des 27. Lebensjahres endet der Beihilfeanspruch des Kindes.
Private Krankenversicherung Beihilfeanspruch für Beamte
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