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Reiserücktrittsversicherung – Wer Qualität sucht, der sollte vergleichen!

Reiserücktrittsversicherungen gibt es für Familien, Singles und Reisegruppen. Es gibt sie als Einmalpolice, die nur eine einzige Reise versichert, oder als Jahresversicherung, mit der mehrere Reisen pro Jahr versichert werden können. Und es gibt sie als Voll- oder als Basistarif und mit oder ohne Selbstbeteiligung. Gesteigert wird diese Vielfalt noch durch die große Zahl der Versicherungsgesellschaften, die Reiserücktrittsversicherungen anbieten. Wer hier einen wirklich passenden und günstigen Tarif finden will, der muss genauer hinsehen – der muss vergleichen!

 

Damit man beim Thema “Reiserücktrittsversicherung Vergleich” nicht die Übersicht verliert, sollte man sich zunächst den Zweck einer Reiserücktrittsversicherung in den Sinn rufen. Eine Reiserücktrittsversicherung soll gegen die finanziellen Aufwendungen schützen, die bei einer Reisstornierung anfallen können. Der Versicherungsschutz bezieht aber nur Rücktrittsgründe ein, durch die es dem Versicherungsnehmer nicht länger zuzumuten wäre, die Reise anzutreten.

 

Rücktrittsgründe

 

Um diese Unzumutbarkeit genauer zu bestimmen, sind in den Vertragsbedingungen verschiedene Rücktrittsgründe aufgeführt, darunter Unfälle, Todesfälle, Impfunverträglichkeiten oder Erkrankungen. Anerkannt werden diese Rücktrittsgründe aber nur, wenn sie gravierend genug sind. Bei der Auslegung dieser Bestimmung gehen nicht alle Reiserversicherer einheitlich vor, insbesondere bei der Anerkennung von Erkrankungen zeigen sich oft markante Unterschiede. Während einige eine ganze Palette von Attests einfordert, zeigen sich andere deutlich kulanter. Chronische Erkrankungen sind jedoch bei allen Policen ausgeschlossen.

 

Kreis der versicherten Personen

 

Dieser hängt zunächst von der gewählten Tarifform ab. Vornehmlich im Bereich der Familienversicherungen gibt es von Reiseversicherer zu Reiseversicherer verschiedene Regelungen. Hinsichtlich der versicherten Erwachsenen (Ehegatten, Lebensgefährten, etc.) zum einen, aber auch hinsichtlich der versicherten Kinder (Alter, Anzahl, etc.) zum anderen.

Weitgehend konform ist hingegen der Kreis jener Personen, die in die Regelung der Versicherungsursachen eingebunden sind. Denn die meisten Reisrücktrittsversicherungen zahlen die Stornogebühren und andere Kosten auch dann, wenn Angehörige des Versicherten von einem in den Rücktrittsgründen aufgeführten Ereignis betroffen sind. Unterschiede gibt es hier lediglich in der Größe dieses Personenkreises.

 

Fristen

 

Im Bereich der Fristen sollte bei einem Vergleich auf zwei Schwerpunkte geachtet werden. Die Fristen, die für Abschluss und Kündigung gelten, und die Fristen, die die Erstattung der Kosten betreffen. Grundsätzlich muss eine Reiserücktrittsversicherung spätestens 30 Tage (gelegentlich auch 14 Tage) vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Nur bei einer späteren Buchung reduziert sich dieser Zeitraum. Je nach Versicherer darf der Versicherungsnehmer dann 24 bis 72 Stunden mit dem Abschluss der Versicherung warten. Kündigungsfristen sind nur bei Jahresversicherungen zu beachten. Diese divergieren zwischen vier und zwölf Wochen.

In Bezug auf die Auszahlungsfristen kann sich der Konsument schließlich an eine einfach Bewertungsformel halten: je kürzer desto besser.