Auch der Kleinsparer unterliegt der Steuer für Kapitalerträge. Das klingt vielleicht erst einmal beunruhigend, ist es jedoch nicht. Der kleine, private Sparer genießt auch bei der Steuer für Kapitalerträge einen besonderen Schutz in Deutschland.
Wie Infos hierzu findet der Kleinsparer unter www.finanz-forum.eu. Eigentlich kassiert das Finanzamt von jedem Sparer mittels der Abgeltungsteuer 25 % der Einkünfte aus den Zinsen. Jedoch gilt eine Freistellungsgrenze für diese Besteuerung. Alleinstehende sind von dieser Steuer befreit, wenn sie weniger als 801 Euro im Jahr an Zinsen erwirtschaftet haben. Für Ehepaare erhöht sich diese Summe auf das Doppelte, also auf 1.602 Euro im Jahr. Singles können somit bei einem Zinssatz von angenommen sehr hohen 5 % 16.000 Euro anlegen ohne von der Steuer betroffen zu sein. In der Regel liegen die Sparzinsen allerdings unter diesem Satz.
Der Antrag auf Freistellung muss bei der jeweiligen Bank gestellt werden, die das Sparkonto führt. Die Vergünstigung wird nicht automatisch gewährt, sondern der Sparer muss den Antrag anfordern, wahrheitsgemäß ausfüllen und bei der Bank einreichen. Dann aber bleiben seine Zinsen erst einmal geschützt, wenn sie den genannten Satz nicht übersteigen.
Sparer mit einem sehr geringen Einkommen haben die Möglichkeit, sich gänzlich von der Steuerzahlung befreien zu lassen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung für diese Befreiung ist bei den zuständigen Finanzämtern zu erhalten und einzureichen. Zu diesen Personengruppen gehören beispielsweise viele Rentner, Studenten und andere. Die Bemessungsgrenze für eine gänzliche Steuerbefreiung liegt derzeit bei 7.664 Euro im Jahr.
Wird einbezogen, dass die meisten Sparkonten wie Festgeld- und Tagesgeldkonten kostenlos zu führen sind, werden auch noch die günstigsten Angebote wahrgenommen, so ist das Sparen auf solchen Anlagen eine sichere und gewinnbringende Sache.












