Der Begriff der Kaution im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis wird in den verschiedenen Teilen der Welt unterschiedlich verwendet. Manchmal bedeutet er, dass Geld an einen bestehenden Mieter gezahlt wird, der seinen Mietvertrag an ein neuer Mieter abtritt, wo die Miete unter dem Marktpreis liegt. Manchmal ist mit diesem Begriff eine Bestechung des Vermieters gemeint. In anderen Teilen der Welt steht er synonym zu normal verwendeten Kautionen und soll die Nichtzahlung der Miete und übermäßige Beschädigung von einer Mieteinheit abdecken.
In Japan ist die Mietkaution („Reikin“; wörtlich: „Dankbarkeitsgeld“) eine Pflichtzahlung an den Vermieter, die gleich hoch ist wie die ursprüngliche Einlage („Shikikin“). Allerdings kann Reikin auch sechs oder mehr Monatsmieten ausmachen, entspricht aber in der Regel ein bis drei Monatsmieten. Dieses Geld gilt als ein Geschenk an den Vermieter und wird nach Kündigung des Mietvertrags nicht zurückgezahlt. In den letzten Jahren haben eine zunehmende Zahl von Vermietern und Immobilienagenturen begonnen, „Reikin-freie“ Mietwohnungen anzubieten. In Korea zahlt der Mieter statt eines monatlichen Mietzinses eine Kaution („Wolse“) in Höhe von ungefähr zwei Dritteln des Kaufpreises des Mietobjekts. Die Kaution wird zurückgezahlt, wenn der Mietvertrag ausläuft, aber nicht vor Beendigung des Mietverhältnisses, außer ein anderer Mieter ersetzt den scheidenden Mieter.












