Die Bürgschaft

 

Die  Bürgschaft ist ein einseitiger Vertrag, indem sich ein Bürge verpflichtet, gegenüber dem Gläubiger eines Dritten für dessen Verpflichtungen aus einem Vertragsverhältnis einzustehen.

Auch die folgende beschriebene Mietkautionsbürgschaft unterliegt diesen Grundlagen. Wer als Mieter durch einen Mietvertrag ein Mietverhältnis mit seinem Vermieter eingeht und eine Mietkaution hinterlegen muss, kann diese durch eine Bürgschaft stellen. Um die Kaution absichern zu lassen, kann sich der Mieter für zwei unterschiedliche Möglichkeiten entscheiden. Die eine ist die Absicherung der Mietkaution durch eine Bankbürgschaft, die andere ist die Mietkautionsbürgschaft durch eine Versicherung – die so genannte Mietkautionsversicherung.

Der Bürge – also die Bank oder die Versicherung – bürgt für die Mietkaution des Mieters gegenüber dem Vermieter. Das bedeutet, wenn der Vermieter bei Beendigung des Mietvertrags die Kaution beansprucht, der Mieter jedoch seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, dann zahlt die Bank oder die Versicherung die Kautionssumme an den Vermieter aus. In beiden Fällen holt sich der jeweilige Bürge die an den Vermieter geleistete Kautionssumme von dem Mieter zurück.

Bevor sich ein Bürge jedoch bereiterklärt, für die Zahlungsverpflichtung eines anderen – in diesem Fall den Mieter – einzustehen, wird verständlicherweise dessen Bonität überprüft. Die Bank oder die Kautionsversicherung möchte später natürlich nicht auf den Kosten der eventuell geleisteten Mietkaution sitzen bleiben.

Während der Mietdauer ist die Mietkautionsbürgschaft jedoch eine günstige Lösung für den Mieter. Er muss nämlich nicht die gesamte Mietkaution auf einem Konto des Vermieters „einfrieren“ lassen, sondern kann die ganze Zeit mit dem Geld arbeiten. Daher ist die Mietkautionsbürgschaft gerade in der Umzugsphase eine willkommene Lösung. Sollte man als Mieter die Bürgschaftsgebühren nicht mehr zahlen wollen, kann man den Bürgen von seiner Verpflichtung zur Zahlung befreien, indem man dem Vermieter einfach die Kaution in bar aushändigt. Dieser muss die Kaution dann insolvenzgeschützt – also getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen. Auch ein Mietkautionssparbuch wäre nach Beendigung einer Bürgschaft eine Möglichkeit die Mietkaution in bar zu deponieren.

 

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